Sozialrecht
Im Bereich des Sozialrechts konzentrieren wir uns auf den Schwerpunkt Eingliederungshilfe für Behinderte und auf das Schwerbehindertenrecht.
Eingliederungshilfe wird entweder speziell für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern nach dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe (Sozialgesetzbuch VIII) oder allgemein als Eingliederungshilfe für körperlich, seelisch oder geistig behinderte Menschen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs IX bewilligt.