Grundsätze

Spezialisierung

Wir konzentrieren uns auf wenige Spezialgebiete und kennen nicht nur das Recht, sondern haben nicht selten auch einen kurzen Draht zu den Personen, die auf der Gegenseite verantwortlich entscheiden. Berührt Ihr Fall andere Rechtsgebiete, kooperieren wir gerne mit entsprechenden Fachkollegen bzw. Ihren Hausanwälten.

Kontakt und Information

Wir sind ansprechbar. Zur Vorabklärung empfiehlt sich ein Anruf, ein Besprechungstermin oder eine Anfrage per Mail, gerne auch über unser Kontaktformular. Wir benennen die Unterlagen, die wir zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen. Bevor wir eine Einschätzung der Erfolgsaussichten abgeben oder eine Lösung vorschlagen, beantragen wir in zahlreichen Fällen zunächst bei Behörden oder Gerichten Akteneinsicht. Danach erhalten Sie eine konkrete Einschätzung. Über alle Vorgänge, die Ihren Fall betreffen, halten wir Sie zeitnah auf dem Laufenden.

Abstimmung

Von Schriftsätzen an Behörden und Gerichte, die inhaltliche Ausführungen zu Ihrem Fall enthalten, bekommen Sie zunächst den Entwurf zur Mitprüfung. Sie können Ergänzungen anbringen oder auch Änderungswünsche äußern. Ohne Abstimmung geht nichts raus.

Bundesweite Tätigkeit

Auf unseren Spezialgebieten vertreten wir bundesweit gegenüber allen Behörden und vor allen Gerichten einschließlich Bundesverwaltungsgericht und Bundessozialgericht.

Termine

Termine bei Behörden und vor Gerichten nehmen wir grundsätzlich selbst wahr. Auch in anderen Bundesländern.