Telekom-Beförderungen 2019

Auch im Jahr 2019 haben wir mehrere Konkurrentenverfahren erfolgreich geführt. U.a. stellte sich mehrfach die Frage, ob zur Vorbereitung einer dienstlichen Beurteilung auch Stellungnahmen ehemaliger Führungskräfte eingeholt werden müssen, weil diese die Leistung des Beamten aus eigener Anschauung am besten beurteilen können. Das Beurteilungssystem der Telekom ist nämlich dadurch gekennzeichnet, dass die Beurteilungen zentralisiert erstellt werden, wobei die Erst- und Zweitbeurteiler die Leistungen der einzelnen Beamten selbst  gar nicht kennen. Sie sind daher auf Stellungnahmen von Führungskräften angewiesen. Für diese Stellungnahmen gibt es ein Formularsystem, in dem die einzelnen Leistungen, gegliedert nach Einzelmerkmalen, notenmäßig bewertet werden. Dieses System ist im Grundsatz rechtmäßig. Es gibt allerdings Fälle, in denen die unmittelbare Führungskraft nicht mehr direkt erreichbar ist (z.B. wegen Altersruhestand, Dienstunfähigkeit, örtlicher Versetzung oder Ausscheiden aus dem Unternehmen). Das entbindet die Telekom aber nicht von der Pflicht, Kontakt zu diesen Führungskräften aufzunehmen, um an Informationen zu gelangen. Dies wurde zuletzt von den Verwaltungsgerichten Hannover und Stuttgart entschieden.

In dem vom VG Hannover entschiedenen Fall war die Führungskraft kurz vor Ende des Beurteilungszeitraums aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden. Die Stellungnahme wurde von der nächsthöheren Vorgesetzten abgegeben und fiel schlechter aus, als von der Beamtin erhofft. Folgerichtig erhielt sie eine schlechtere Beurteilung und wurde in der Beförderungsauswahl nicht berücksichtigt. Die Beamtin war der Überzeugung, dass ihre ausgeschiedene Führungskraft, wäre sie befragt worden, eine deutlich bessere Einschätzung abgegeben hätte, die wiederum zu einer besseren Beurteilung und damit Beförderungschance geführt hätte. Das VG folgte dieser Argumentation.

VG Hannover – Beschluss vom 13.06.2019 – 2 B 7664/18

Die Telekom setzte die gerichtlichen Vorgaben um. Nachdem die Stellungnahme der ausgeschiedenen Führungskraft vorlag, wurde die dienstliche Beurteilung mit deutlich besserem Ergebnis neu erstellt und die Beamtin daraufhin befördert. Auch das VG Stuttgart hat in gleicher Weise entschieden, dass die Telekom als Dienstherr dafür Sorge tragen muss, dass ein Vorgesetzter, dessen Ausscheiden aus dem Dienst sich abzeichnet, ggf. rechtzeitig vor seinem Ausscheiden eine Stellungnahme abgibt oder diesen nach dessen Eintritt in den Ruhestand kontaktiert, um eine Stellungnahme zu erhalten.

VG Stuttgart – Beschluss vom 11.02.2020 – 15 K 7346/19