Kooperationspartner: Rechtsanwalt Martin Krone
Herr Rechtsanwalt Krone ist Kooperationspartner der Praxis rkb-recht.de mit eigener Kanzlei. Wir kooperieren an der Schnittstelle von Sozialversicherungs- und Strafrecht, z.B. bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit (Vorenthalten von Arbeitsentgelt, § 266a StGB), wenn gegen Mandanten parallel Ermittlungsverfahren der Hauptzollämter geführt und Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger geltend gemacht werden.
Kontakt
Hohenzollernstr. 25
30161 Hannover
Telefon: 0511/7635 4033
Telefax: 0321/2137 3504
anwaltkrone@gmx.de
Rechtsgebiete
Neben der allgemeinen rechtlichen Beratung kleinerer und mittelständischer Betriebe bestehen folgende Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafverteidigung allgemein und insbesondere im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Ermittlungsverfahren der Hauptzollämter, Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume, Arrestanordnung von Vermögen;
- privates Baurecht (BGB-Werkvertrag, VOB/B-Vertrag, Werklohnforderungen, Gewährleistungsansprüche, Baumängelhaftung, Beweissicherung, selbständiges Beweisverfahren etc.).
Vita
- Jahrgang 1969,
- Rechtsanwalt seit 1/2000, zunächst in Springe/Deister, ab 10/2003 in Hannover,
- Jurastudium in Osnabrück mit Schwerpunkten Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Europarecht,
- erstes juristisches Staatsexamen 1997 in Osnabrück, daran anschließend Zivildienst beim DRK-Rettungsdienst im Landkreis Osnabrück,
- Referendariat am Landgericht Osnabrück,
- 1999 zweites juristisches Staatsexamen