Statusklärung einer GmbH-Geschäftsführerin - Fremgeschäftsführerin als "Kopf und Seele" des Unternehmens

Anerkennung der sozialversicherungsrechtlichem Selbstständigkeit einer GmbH-Geschäftsführerin, die nicht über eine Kapitalmehrheit oder Sperrminorität verfügt, jedoch als "Kopf und Seele" der Gesellschaft die Geschicke des Unternehmens dominiert.

Bescheid der Einzugsstelle - Juni 2009