Zuweisung: Referent Managementsupport nicht amtsangemessen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom entschieden, dass eine Tätigkeit als "Referent Managementsupport" nicht amtsangemessen sei. Schon der Bezeichnung "Referent" lasse sich nicht entnehmen, dass die Tätigkeit dem Amt der Besoldungsgruppe A11 entspricht. Die Telekom hatte gegenüber dem Gericht selbst eingeräumt, dass sich dieser Aufgabenkreis auf die Besoldungsgruppe A9 bis A13 beziehe. Dies hielt das OVG für rechtswidrig.

OVG Hamburg - 22.02.2011 - 1 Bs 280/10