Erwerbsminderungsrente bei Fibromyalgie, depressiver Anpassungsstörung und anderen Beschwerden

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover erkannte den Rentenanspruch an, nachdem eine vom Sozialgericht beauftragte Gutachterin bestätigt hatte, dass ein nennenswertes Restleistungsvermögen des Klägers nicht mehr besteht.

Klageschrift vom 13.06.2013

Anerkenntnis vom 21.07.2014

Annahmeerklärung 01.08,2014