GmbH-Geschäftsführer - Unternehmensberater als Fremdgeschäftsführer

Fremdgeschäftsführer sind in der Regel abhängig beschäftigt. Nur selten werden sie als selbständig anerkannt. In unserem Fall war ein externer Unternehmensberater während eines Beratungsprojekts nach und nach in Aufgaben der Geschäftsführung "hineingewachsen." Der Übergang war fließend, sodass der konkrete Zeitpunkt bestimmt werden musste, zu dem der Übergang in die abhängige Beschäftigung vollzogen war. Durch Verhandlungen mit dem Betriebsprüfdienst konnte eine Beitragsforderung von ursprünglich 111.586,01 EUR auf letztlich 39.199,33 EUR reduziert werden.

Anhörung der Deutschen Rentenversicherung und Ankündigung der Beitragsforderung

Stellungnahme im Anhörungsverfahren

Beitragsbescheid