BAföG

Rund um das Thema BAföG haben sich in den letzten Jahren eine Reihe von Rechtsproblemen entwickelt, die zunehmend auch anwaltliche Hilfe erforderlich machen. Es haben sich drei Schwerpunkte herausgebildet:

Wer BAföG beantragt und dabei sein Vermögen falsch oder unvollständig angibt, kann sich strafbar machen. Ein bundesweiter Datenabgleich ermöglicht den BAföG-Ämtern und Studentenwerken die nachträgliche überprüfung des Vermögens. Stellt sich nachträglich heraus, dass während des Bewilligungszeitraumes entgegen den im Antrag gemachten Angaben Vermögen über der Freigrenze vorhanden war, wird in der Regel die gezahlte Leistung ganz oder teilweise zurückgefordert. Außerdem sind die Behörden angewiesen, anschließend Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten.

Wir unterstützen und beraten Schüler und Studierende bei der Antragstellung, bei der Abwehr von Rückforderungen und übernehmen die Strafverteidigung.