Aufhebung einer Lehramtsprüfung

Mit Urteil vom 04.10.2007 hob das Verwaltungsgericht Hannover das Ergebnis einer mündlichen Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt an Gymnasien im Fach Mathematik auf, weil die tragenden Erwägungen der Prüfer im Prüfungsprotokoll nicht hinreichend nachvollziehbar wiedergegeben wurden.

VG Hannover, Urteil vom 04.10.2007, 6 A 2634/07