Dauer des Krankengeldes – Berechnung der 78-Wochen-Frist – Neue Erkrankung

Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

Kommt es jedoch zu einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und beruht diese auf einer anderen Krankheitsursache, besteht ein neuer Anspruch auf Krankengeld.

Widerspruchsbegründung

Abhilfebescheid