Rente wegen Erwerbsminderung nach erfolgloser medizinischer Reha

Die Versicherte hatte im Sommer 2013 eine stationäre medizinische Reha-Maßnahme in einer orthopädisch-rheumatischen Fachklinik durchgeführt. Im Entlassungsbericht wurde ein Restleistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden festgestellt. Im Widerspruchsverfahren wurde geltend gemacht, dass keine entgegenstehenden medizinischen Feststellungen vorliegen, die ein höheres Restleistungsvermögen belegen und dieses letztlich sogar unter 3 Stunden liegt. Der Rentenversicherungsträger überprüfte die medizinischen Feststellungen und gab dem Widerspruch statt, indem er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.11.2013 bewilligte.

Widerspruchsbegründung vom 23.10.2013

Rentenbescheid vom 02.07.2014