Abhängige Beschäftigung von GmbH-Geschäftsführern

In manchen Fällen lassen sich Mandanten bereits vor der Stellung eines Antrages beraten, haben aber ein Interesse daran, gegenüber der Behörde ohne Anwalt aufzutreten, um dem Verfahren nicht den Anschein eines Streitfalles zu geben. Für uns kein Problem. Wir arbeiten auch im Hintergrund und entwerfen z.B. für Sie das Antragsschreiben. Ein Beispiel ist der umfassend begründetet Antrag auf Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Clearingstelle. In diesem Fall hatten zwei Geschäftsführer einer GmbH ein Interesse daran, dass eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird. Die Clearingstelle entschied positiv.