Das Formular V027 der Clearingstelle

Sobald ein Antrag auf Statusklärung gestellt wurde, erhält der Antragsteller ein umfangreiches Formular. Es trägt die Überschrift „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status" und hat die Kurzbezeichnung V027. Man kann es auch von der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Dieses Formular hat es in sich. Die Bearbeitung des Formulars erfordert gründliche Kenntnis der Entscheidungskriterien, die die Clearingstelle anwendet. Dies gilt insbesondere bei den Angaben zum Inhalt der Tätigkeit. Bevor man das Formular ausfüllt, muss man sich darüber im Klaren sein, welches Ziel man verfolgt. Je nachdem, ob eine Selbständigkeit bestätigt oder das Bestehen einer abhängigen Beschäftigung festgestellt werden soll, sind besondere Merkmale von Bedeutung. Das Formular fordert unter Ziff. 4, die wiederum auf eine zusätzliche Anlage C0031 verweist, Angaben zur Kennzeichnung der Tätigkeit. Bei Unkenntnis der einschlägigen Merkmale können missverständliche Angaben schnell zu einer nicht gewünschten Entscheidung führen. Man sollte daher zunächst klären, welche Kriterien für die gewünschte Entscheidung den Ausschlag geben und ggfs. die geforderten Angaben auf einem gesonderten Blatt frei formulieren. Denn das Beschäftigungsverhältnis in Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit ist gesetzlich nicht scharf definiert. Im Gesetz heißt es: „Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“ (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Seine Konkretisierung und Anwendung erfolgt anhand einer Reihe weiterer Einzelmerkmale, die in jahrelanger Rechtsprechung von den Sozialgerichten entwickelt wurden. Die Clearingstelle prüft anhand dieser Merkmale. Man findet sie jedoch nicht übersichtlich geordnet in den Fragebögen wieder, sondern muss sie kennen, um die im Fragebogen geforderten Angaben sicher und zuverlässig machen zu können.