Arbeitsunfall einer Ballettänzerin

Die Tänzerin hatte sich bei einer Tanzfigur die rechte Schulter ausgekugelt, weil bei einer Hebung der Griff ihres Tanzpartners  verrutschte. Sie verlor den notwendigen Halt. Ihr gestreckter rechter Arm wurde gehebelt. Dies verursachte eine Schulterluxation. Die Landesunfallkasse lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls zunächst ab und bewertete den Unfall als sog. Gelegenheitsursache. Die Verletzung sei wesentlich durch eine bereits vorher bestehende Bandinstabilität ausgelöst worden und hätte bei jeder alltäglichen Verrichtung ebenfalls auftreten können. Nach ausführlicher Widerspruchsbegründung und Einholung eines medizinischen Fachgutachtens erkannte der Versicherungsträger den Unfall durch Abhilfebescheid an.

Ablehnungsbescheid vom 22.11.2013

Widerspruchsbegründung vom 04.02.2014

Abhilfebescheid vom 23.07.2014