Strafverfahren wegen Scheinselbstständigkeit (§ 266a StGB)

Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung überträgt den Hauptzollämtern (Abt. Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS) die Aufgabe der Schwarzarbeitsbekämpfung. Die FKS führen Verwaltungsverfahren und auch strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Sie arbeiten mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen, die gesetzlich zur Unterstützung verpflichtet sind. Betriebsprüfungen und Zollermittlungen überscheiden sich zunehmend. Wer Scheinselbständige beschäftigt, riskiert somit nicht nur hohe Beitrags- und Steuernachzahlungen, sondern auch eine strafrechtliche Verurteilung (§ 266a StGB).