Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit - Zusammenarbeit der Hauptzollämter und Rentenversicherungsträger
Der Zoll hat in den letzten Jahren die Ermittlungen gegen Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit massiv verstärkt. In der breiten Öffentlichkeit und den Medien blieb dies weitgehend unbemerkt. Die Hauptzollämter kooperieren zudem eng mit den Prüfdiensten der Rentenversicherungsträger.
- Baugewerbe,
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
- Personenbeförderungsgewerbe,
- Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
- Schaustellergewerbe,
- Unternehmen der Forstwirtschaft,
- Gebäudereinigungsgewerbe,
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
- Fleischwirtschaft
- Solo-Selbstständige und Ich-AG's
- Einzelunternehmer ohne eigenes Personal.
- Freie Mitarbeiter aller Art: Freiberufler, Freelancer, Honorarkräfte, Subunternehmer, etc.
- Sozialpädagogische Familienhelfer,
- Physiotherapeuten,
- Ärzte und Pflegepersonal in Krankenhäusern
- (seit neuestem) Notärzte im Rettungsdienst
Zur Sicherstellung einer effektiven Vertretung, die sowohl sozialversicherungsrechtlichen Sachverstand als auch effektive Strafverteidigung gewährleistet, bieten wir eine Kooperation mit dem Strafverteidiger Herrn Rechtsanwalt Martin Krone. Unsere erfolgreiche Zusammenarbeit in einem gleichgelagerten Fall hat gezeigt, dass die Kombination von kompetenter Strafverteidigung und sozialversicherungsrechtlichem Sachverstand ein großer Vorteil ist. Denn die Ermittlungsbehörden (Zoll und Staatsanwaltschaft) ziehen ebenfalls die Experten der Rentenversicherung hinzu.
Wir sind der Überzeugung, dass Strafverfahren dieser Art künftig zunehmen werden. Deshalb haben wir uns entschlossen, in geeigneten Fällen in ähnlicher Form zu kooperieren.
Weiterführende Hinweise:
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Werkverträge und Sozialversicherungspflicht