Keine Scheinselbstständigkeit im Baugewerbe – Sozialgericht Dessau-Roßlau – Urteil vom 15.12.2016 – S 6 R 380/13

Das SG Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom 15.12.2016 einen Beitragsbescheid aufgehoben, in dem die Deutsche Rentenversicherung Bund Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 99.783,92 EUR von einem im Baugewerbe tätigen Unternehmen für die Beauftragung eines vermeintlich scheinselbstständigen Subunternehmers im Anschluss an eine Betriebsprüfung nachgefordert hatte.

Sozialgericht Dessau-Roßlau – Urteil vom 15.12.2016 – S 6 R 380/13

Die Deutsche Rentenversicherung hat keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dem Verfahren waren zudem strafrechtliche Ermittlungen des Hauptzollamtes voraufgegangen. Der Geschäftsführer sowie der Subunternehmer wurden vom Amtsgericht Zerbst durch Urteil vom 11.11.2015 freigesprochen