Kurierfahrer als Einzelunternehmer (sog. Solo-Selbstständiger)

Der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hatte einen als Subunternehmer eingesetzten Kurierfahrer als abhängig Beschäftigten qualifiziert und von dem beauftragenden Transportunternehmen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 25.457,09 EUR, darin Säumniszuschläge von 5.258,00 EUR, nachgefordert. Dagegen wurde zunächst Widerspruch erhoben. Nach eingehender Prüfung insbesondere unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung der Sozialgerichte zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Kurierfahrern mussten die Erfolgsaussichten, soweit es um den sozialversicherungsrechtlichen Status der abhängigen Beschäftigung ging, als ungünstig eingeschätzt werden. Mit der DRV wurde daraufhin ausgehandelt, dass dem Widerspruch hinsichtlich der Säumniszuschläge sowie dem in den Honoraren enthaltenen Fahrtkostenanteil stattgegeben wird, sofern im Gegenzug der WIderspruch gegen die Grundentscheidung zurückgenommen wird. Die DRV reduzierte daraufhin die Nachforderung auf 11.350,92 EUR.

Prüfbescheid vom 15.10.2013

Abhilfebescheid vom 28.07.2014