Dienstunfall

Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Aber nicht jeder im Dienst erlittene Unfall ist ein Dienstunfall. Ein zentraler Streitpunkt in vielen Unfallrechtlichen Streitigkeiten ist deshalb die Frage, ob der während der Dienstausübung erlittene Unfall die rechtlich wesentliche Ursache der Verletzungen war.