Betriebsprüfung - Statusklärung (Anfrageverfahren) - Ermittlungen der Hauptzollämter wegen Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit

 
Zur Sicherung des Beitragsaufkommens in der Sozialversicherung gibt es mehrere Verfahren, die zum Teil nebeneinander, zum Teil ineinandergreifend geführt werden:

1. Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger (§ 28p SGB IV)

Die Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger haben erheblich an Bedeutung zugenommen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit am 01.01.1999 ging die Aufgabe der Betriebsprüfungen von den Krankenkassen auf die Träger der Rentenversicherung über. Seitdem erfolgen die Prüfungen mindestens alle vier Jahre. Die Prüfer kontrollieren nicht nur gemeldete Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch Scheinselbstständigkeit, also freie Mitarbeiter, Honorarkräfte, Subunternehmer und Scheinwerkverträge etc.

2. Statusklärungsverfahren / Anfrageverfahren (§ 7a SGB IV)

In Zweifelsfällen, ob es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (§ 7a SGB IV) oder eine echte Selbstständigkeit handelt, empfiehlt sich das sogenannte Statusklärungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin zur verbindlichen Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status. Die Clearingstelle wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag tätig. Daneben ist die Einzugsstelle (das ist diejenige gesetzliche Krankenkasse, an die der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen hat (§ 28h SGB IV) gesetzlich verpflichtet, einen Antrag auf Statusklärung zu stellen, wenn sich aus einer Meldung des Arbeitgebers ergibt, dass der Beschäftigte ein Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV).

3. Verfahren der Einzugsstellen (§ 28h SGB IV)

Auch die Krankenkassen sind berechtigt, Feststellungen zur Versicherungspflicht und zur Beitragshöhe zu treffen. Dies kann sowohl von Amts wegen, als auch auf Antrag geschehen.

4. Ermittlungsverfahren der Hauptzollämter - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS

Neben den vorgenannten reinen Verwaltungsverfahren sind die Ermittlungsverfahren der Hauptzollämter zu beachten. Die zuständigen Abteilungen arbeiten unter der Bezeichnung Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS. Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung überträgt ihnen in § 2 die Aufgabe der Schwarzarbeitsbekämpfung. Sie können sowohl verwaltungsrechtlich, als auch strafrechtlich ermitteln. Diese Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind zur Unterstützung verpflichtet (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 SchwarzArbG). Betriebsprüfungen und Zollermittlungen überschneiden sich zunehmend. Unter den Begriff „Schwarzarbeit“ fällt u.a. die Beschäftigung von Scheinselbstständigen, aber auch die Ausführung von Dienst- und Werkleistungen ohne die vorgeschriebene Erlaubnis (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). Wer Scheinselbständige beschäftigt, riskiert nicht nur hohe Beitrags- und Steuernachzahlungen, sondern auch ein Strafverfahren, denn das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist ein Straftatbestand - § 266a StGB).

Was können wir für Sie tun:

  • Vertretung und Beratung in Betriebsprüfungsverfahren gegenüber den Rentenversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten,
  • Durchführung von Anfrageverfahren (Statusklärung bei der Clearingstelle). Auf Wunsch halten wir uns auch im Hintergrund und formulieren für Sie den Antrag, ohne nach außen in Erscheinung zu treten,
  • Beratung und Vertretung in gewerberechtlichen Verfahren (z.B. im Fall einer Gewerbeuntersagung wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge),
  • Strafverteidigung in Verfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) gegenüber den Hauptzollämtern (Ermittlungsverfahren nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz), den Staatsanwaltschaften sowie den Strafgerichten.

 

Aktuelle Hinweise

Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit – FKS)

Aufgaben und Befugnisse der Rentenversicherungsträger im Betriebsprüfungsverfahren

Anfrageverfahren – Statusfeststellung – Clearingstelle - Formular V027

Die Zusammenarbeit von Zollbehörden und Rentenversicherungsträgern

Hausdurchsuchungen des Zolls - Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Betriebsprüfung – Nachforderung von Beiträgen - Verjährung

(Schein)selbstständigkeit von Dozenten und Coaches im Dienst großer Bildungsträger

Scheinselbständigkeit im Transportgewerbe: Piloten als Freelancer

Scheinselbstständigkeit der Honorarkräfte an Niedersächsischen Schulen

Werkverträge und Sozialversicherungspflicht

Der Begriff "Unternehmerrisiko" in der gesetzlichen Sozialversicherung