Abteilungsleiter in einem Landesministerium

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat durch Beschluss vom 20.07.2009 (5 B 112/09 MD) die Besetzung eines Abteilungsleiter-Dienstpostens in einem Ministerium untersagt, nachdem das Ministerium trotz mehrfacher Hinweise des Gerichts keine ordnungsgemässen dienstlichen Beurteilungen eines Bewerbers erstellt hatte.

In den Entscheidungsgründen heißt es: "Die dienstlichen Beurteilungen der Bewerber stellen eine entscheidende Bewertungsgrundlage für die vom Dienstherren zu treffende Auswahlentscheidung dar. Ist bereits eine der herangezogenen Beurteilungen fehlerhaft erstellt, kann sie keine tragfähige Bewertungsgrundlage für die anzustellende Eignungsprognose für das Beförderungsamt darstellen. Die daran orientierte Auswahlentscheidung bricht in sich zusammen."

VG Magdeburg - Beschluss vom 20.07.2009 - 5 B 112/09